Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Holzsarg auf dem Friedhof beigesetzt. Für diese Bestattungsart bedarf es keiner besonderen Willenserklärung des Verstorbenen.
Man unterscheidet bei den Grabarten zwischen Einzel-, Doppel- oder Dreifachgrab. Je nach Friedhofssatzung ist das Nutzungsrecht, die Grablage, -größe und -gestaltung vorgeschrieben.
Die Bestattung kann in aller Stille oder in einem feierlichen Rahmen stattfinden.